Gedächtnisprotokoll -Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung 02.05.2019

Top 1 Aufstellung eines Bebauungsplanes „westlich der Waldstraße“

Einleitend skizziert der Bürgermeister den bisherigen Ablauf des Verfahrens, welches bereits seit Ende 2016 läuft. Anfang 2017 entschied sich der GR für die Fläche westlich der Waldstraße/ Verlängerung Wiesenstraße als zukünftiges Baugebiet und brachte die notwendigen Schritte auf den Weg. Dazu gehörte die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Wegen verschiedenster Einwände (u.a. zu groß geplantes Gebiet) und Abhängigkeiten von übergeordneten Planverfahren ruhte das Verfahren faktisch seit Ende 2017.

Thema heute war der Vorschlag, einen Bebauungsplan (BPlan) mit Hilfe des 2017 eingeführten und bis 2019 befristeten Paragraphen 13b BauGB einzuleiten.

Dieser Paragraph ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. vereinfachtes Verfahren. Vereinfacht deshalb, weil u.a. die Pflicht zur Umweltprüfung entfällt und der BPlan auch ohne die bisher angestrebte Änderung des FNP aufgestellt werden kann. Voraussetzungen sind u.a. eine maximale Größe von 10.000 qm „überplanter Fläche“, die außerdem ausschließlich zu Wohnbauzwecken vorgesehen werden darf.

Die FWG Kreiner begrüßt generell die Initiative, um endlich mit einem Baugebiet „voran“ zu kommen.

Gleichzeitig stellten wir bei der internen Beratung zu diesem TOP jedoch fest, dass sich aus unserer Sicht mit diesem Vorhaben Nachteile für die Gemeinde und auch für die Bauwilligen ergeben könnten. Diese Punkte adressierten wir in der Sitzung an den Bürgermeister:

  • Der letzte Planungsschritt (Änderung FNP) bezog sich auf ein Gebiet von 2,6 ha. Der VRRN (Verband Region Rhein-Neckar) erhob dagegen Einwände und forderte eine Verringerung auf die (als Bedarf für Ottersheim ermittelten) 2,1 ha. Nun ist geplant 2,4 ha als Baugebiet auszuweisen. Wir befürchten, dass dies unweigerlich wieder zu denselben Einwendungen und Verzögerungen führt
    • Der Bürgermeister antwortet darauf, dass in Abstimmungsgesprächen auch mit dem VRRN gesprochen wurde und er der Ansicht sei, dass man dort nicht starr auf die 2,1 ha bestehe. Im Zweifel solle man lieber zu viel ausweisen und zurücknehmen, als zu wenig zu bekommen.
  • Wer stellt fest, ob der „Plan“ §13b für dieses Gebiet in Ottersheim zu nutzen rechtlich möglich ist? Unter anderem befürchten wir, dass der BPlan der Grundstücke „am Friedhof“ als „sachlich, räumlich und zeitlich“ zugehörig interpretiert werden könnte. ( Dies würde bedeuten, dass die Fläche der Grundstücke am Friedhof von den maximal möglichen 10.000 qm überplanbare Fläche abgezogen werden könnte (Regelung aus §13a BauGB).
    • Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass auch in diesem Verfahren Stellungnahmen aller Beteiligten Träger öffentlicher Belange angefragt werden. Unter anderem auch der Kreisverwaltung oder des VRRN. Er führt aus, dass die Thematik mit dem BPlan am Friedhof im Vorfeld von der Verwaltung und Kreisverwaltung geprüft wurde und dieser keinen Einfluss auf den Plan „westlich Waldstraße“ haben werde.
  • Was geschieht mit den Einwänden, die Bürger gegen den FNP vorgebracht haben?
    • Der Bürgermeister sagt zu, dass diese Einwände im Rahmen des Bauleitplanungsverfahrens und des zu beschließenden Planungsworkshops beachtet werden sollen, soweit es möglich ist.
  • Macht es wirklich Sinn einen Bebauungsplan aufzustellen in dessen Geltungsbereich alle Grundstücke in Privatbesitz sind? Dieses Vorgehen verschlechtert aus unserer Sicht die Verhandlungsposition der Gemeinde, könnte zu Preisspekulationen und letztendlich zu unerschwinglichen Grundstückspreisen führen, falls überhaupt genug Land an die Gemeinde verkauft wird.
    • Der Bürgermeister bezeichnet dieses Vorgehen als „eines unter vielen möglichen“. In der Umgebung sei ihm auf Nachfrage aber keine Gemeinde bekannt, die so vorgegangen wäre. Der 1. Beigeordnete wendet ein, dass es in den letzten beiden Ottersheimer Neubaugebieten auch so gelaufen wäre. (Dies wird von uns zumindest angezweifelt, war aber vor unserer aktiven Zeit im GR **Anmerkung**) Der Bürgermeister führt aus, dass es schon Vorgespräche mit einigen Grundstücksbesitzern gegeben habe und er sei optimistisch, dass diese ihr Land auch zum angedachten Bodenrichtwert für Bauerwartungsland verkaufen werden.

Anschließend wird der TOP zur Abstimmung gestellt.

Der Aufstellungsbeschluss für einen BPlan für das Gebiet westlich der Waldstraße nach §13b BauGB sowie als ersten Schritt die Erarbeitung und Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes wird im Rat einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.

Top 2a – „Vergabe Aufstellung BPlan“

Die in TOP1 beschlossene Erstellung eines BPlanes sowie – in einem ersten Schritt – die Erarbeitung und Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes soll nach Beschlussempfehlung an das Planungsbüro Fischer, Mannheim vergeben werden. Der Bürgermeister führt aus, dass man mit Büro Fischer gute Erfahrungen gesammelt habe und dieses Büro auch Erfahrung bei der Umsetzung von §13b Vorhaben habe.

Die FWG Kreiner hatte in der letzten Sitzung schon angeregt, einmal andere Planungsbüros zu beauftragen, da wir die Einschätzung des Bürgermeisters über das vorgeschlagene Büro nicht teilen. Uns fehlte in den letzten Planungen stets die Flexibilität und Fortschrittlichkeit bei den Entwürfen. „Das machen wir seit xx Jahren so“ ist für uns keine gute Grundlage für ein modernes Neubaugebiet. Der Rat sprach sich jedoch in der letzten Sitzung gegen die Beauftragung anderer Büros aus.

Die Vergabe erfolgt auch in diesem TOP nach Abstimmung mit 3 Gegenstimmen an das Büro Fischer, Mannheim.

Top 3 Antrag FWG Kreiner „Sprunggrube für den Schulsport“

Nachdem die Anfrage der Schule auf die Errichtung einer Sprunggrube in der letzten Sitzung des GR vertagt wurde, konnte zwischenzeitlich eine Einigung über den Standort der gewünschten Grube zwischen Schulleitung und Schulelternbeirat gefunden werden. (Südöstliche Seite des Grundschulgeländes in der Rasenfläche)

Klaus Gensheimer, Geschäftsführer der FIRMA RHS GmbH, die zurzeit ihren Geschäftsbetrieb nach Ottersheim verlegt, bot an, die Kosten für eine fachgerechte Sprunganlage der Grundschule als Spende und „Begrüßungsgeschenk“ zu übernehmen.

Die FWG Kreiner griff diesen Gedanken gerne auf und erklärte sich bereit, bei einer Zustimmung des GR, die Arbeiten unter fachlicher Aufsicht kostenfrei durchzuführen.

Dies wurde als Antrag an den GR gestellt.

Der Bürgermeister begrüßte die Initiative, die nun idealerweise der Grundschule zu einer schnellen Lösung verhelfen kann.

Vor der Abstimmung ergänzte er noch einige Punkte die beachtet werden sollten:

  • Die Pläne/Durchführung sollten mit dem technischen Ansprechpartner der Verwaltung (Hr. Senftleber) abgestimmt werden.
  • Die angedachte Abdeckplane, um den Sandeintrag in die Schule zu vermeiden, sollte gesichert werden können, um Sie vor Diebstahl /Vandalismus zu schützen.
  • Der Bürgermeister bittet darum, bis zur Umsetzung noch zu warten, bis der GR Knittelsheim ebenfalls darüber beraten hat (nächste Woche).

Die FWG Kreiner sagt dies zu.

Der Antrag wird anschließend einstimmig angenommen.

Top 4 – Informationen / Anfragen

Aus dem Rat werden die folgenden Problempunkte angesprochen:

  • Abgesenkte Rinnenplatte in der neu gemachten Germersheimer Str.
  • Probleme mit einigen Gräben am Teilungswehr zur Wiesenbewässerung
  • Die Kronen der Haardtwiesen-Bäume sollten zurückgeschnitten werden
  • Der Dorfplatz sollte begrünt werden.

Der Bürgermeister sagt eine Weitergabe an die Verwaltung /eine Bearbeitung in den nächsten GR- Sitzungen zu.

Top 5 – Einwohnerfragestunde

Von den zahlreich erschienenen Bürgern wird angefragt, warum sie auf ihre Einwände gegen den FNP bisher keine Reaktion der Verwaltung erhalten haben.

Eine Einwohnerin beklagt sich über die nicht stattgefundene Kontaktaufnahme im Zuge der Vorkaufsrechtssatzung, die ihr Grundstück beträfe.

Mehrere Bürger bringen das Anliegen vor, ihre Einwände in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen.

Der Bürgermeister bietet allen Anwesenden an, die Einwände und Problempunkte in einem Gespräch zu klären, da diese in der öffentlichen Sitzung nicht sinnvoll zu behandeln seien.

Da ansonsten keine weiteren Fragen gestellt werden, beendet der Bürgermeister die Sitzung gegen 21.15 Uhr.

1 Gedanke zu „Gedächtnisprotokoll -Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung 02.05.2019“

  1. Vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung, so stelle ich mit Transparenz vor.
    Weiter so, Daumen nach oben.
    Gruß Jürgen

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