Umgehungsstraße Ottersheim – Raumordnerischer Entscheid der SGD Süd

Die SDG Süd hat in einem raumordnerischen Entscheid heute festgelegt welche Umgehungsvariante

mit den Erfordernissen der Raum- und Landesplanung in Einklang gebracht werden könnte.

Nach Ansicht der SGD wäre dies Variante 3 mit einigen Änderungen. (roter Strich, Details im Text der SGD).

Der Gemeinderat hatte in letzter Sitzung die Variante 2 befürwortet sowie einen Kreisel statt einer Abbiegespur gefordert.

Diese Entscheidung der SGD Süd sagt noch in keinster Weise etwas darüber aus ob die Umgehung überhaupt realisiert wird und wenn ja – wann.

Diese Entscheidungen und schlussendlich die Realisierung stehen noch aus – und sind auch abhängig von z.b. der geforderten „vertieften artenschutzfachliche Untersuchung“ von Fledermäusen und stark gefährdeten Feldvögeln.

Die textliche Ausführung kann auf den Seiten der SGD-Süd aufgerufen werden:

https://sgdsued.rlp.de/de/service/aktuelles/detail/news/News/detail/raumordnerischer-entscheid-zur-ortsumfahrung-ottersheim-und-knittelsheim/

Falls es von dort entfernt wird, hier der Text Quelle: SGD Süd


Raumordnerischer Entscheid zur Ortsumfahrung Ottersheim und Knittelsheim

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat jetzt einen raumordnerischen Entscheid getroffen, wonach der geplante Bau der Ortsumgehung Ottersheim-Knittelsheim im Zuge der L 509 zur Fortführung der im Bau befindlichen Südumgehung Bellheim in der modifizierten Variante 3 den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang gebracht werden kann.

„Allerdings sind auch bei dieser Trassenvariante bestimmt Maßgaben zu erfüllen und weitere Anregungen und Hinweise müssen berücksichtigt werden“, betonte der Präsident der SGD Süd, Prof. Dr. Hannes Kopf.

Gegenstand der raumordnerischen Prüfung:
Der Landesbetrieb Mobilität Speyer, plant die Herstellung einer Ortsumgehung Ottersheim und Knittelsheim im Zuge der L 509. Durch den Bau einer Ortsumgehung sollen die Gemeinden Ottersheim und Knittelsheim vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Gleichzeitig wird mit der geplanten Ortsumgehung die derzeit im Bau befindliche Südumgehung Bellheim ergänzt und fortgeführt.

Wesentliche Auflagen des positiven Entscheides:

  • Die vorgelegte Variante 3 ist wie folgt zu modifizieren:
    Die Trasse ist im Westen von Ottersheim um ca. 50 – 100 m vom Ort abzurücken. Die Querung des Brühlgrabens hat dabei in dem gehölzarmen Abschnitt zu erfolgen. Südlich von Ottersheim und Knittelsheim ist die Trasse um ein Gewanne nach Süden auf den Wirtschaftsweg zu verlegen. Der Anschluss an die Umgehung Bellheim ist so zu optimieren, dass der Flächenverbrauch und die Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen reduziert werden.
  • Im Planfeststellungsverfahren hat eine Aktualisierung der Verkehrszahlen bzw. des Verkehrsgutachtens zu erfolgen. Dadurch sind das Erfordernis der Ortsumgehung und die damit einhergehende Entlastung für die Ortsgemeinden zu belegen.
  • Die landwirtschaftlichen Betriebe sind grundsätzlich in ihrem Fortbestand zu sichern. Im Rahmen des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens sind für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe Existenzgefährdungsgutachten zu erstellen. Sofern möglich sind entsprechende landwirtschaftliche Ersatzflächen in der näheren Umgebung bereitzustellen. Bestehende Bewässerungssysteme sind in Abstimmung mit den Landwirten wieder herzustellen. Das landwirtschaftliche Wirtschaftswegenetz ist in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer wieder herzustellen bzw. zu ergänzen. Südlich von Ottersheim und Knittelsheim ist mindestens jeweils eine Querungen für den landwirtschaftlichen Verkehr (Brückenbauwerke) an geeigneten Stellen sicherzustellen. Die Erreichbarkeit der Aussiedlerhöfe ist zu gewährleisten.
  • Für den Trassenverlauf im westlichen Anschlussbereich zwischen Ottersheim und Offenbach an der Queich ist eine vertiefende artenschutzfachliche Untersuchung von Fledermäusen durchzuführen. Die Auswirkungen auf die betroffenen Vogelarten, insbesondere auf die stark gefährdeten Feldvogelarten, sind vertieft zu untersuchen und zu bewerten.

Mit dem Bau der Ortsumgehung – in der ausgewählten Variante 3 – südlich von Ottersheim und Knittelsheim im Zuge der L 509 wird das Ziel verfolgt, die Ortsdurchfahrten vom starken Durchgangsverkehr zu entlasten.

„Der Verkehr kann in Ottersheim in Knittelsheim reduziert werden und damit eine spürbare Lärm- und Schadstoffentlastung der Anwohner erreicht werden. Die geplante Ortsumgehung leistet somit einen Beitrag zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung und städtebaulichen Aufwertung“, erläuterte SGD Süd – Präsident Kopf.
Die geplante Variante 3 kann mit den naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Belangen grundsätzlich in Einklang gebracht werden. Sie weist mit den geringsten Flächenverbrauch aus, liegt relativ ortsnah und quert den Brühlgraben an einer gehölzfreien Stelle. Auch liegen die Varianten 0 bis 2 ortsferner, womit der Landschaftsraum deutlich mehr zerschnitten würde, zumal die Querung des Brühlgrabens, mit Ausnahme von Variante 2, in sehr strukturreichen Abschnitten erfolgen würde.

Verlauf des Verfahrens:
Das Verfahren war im April 2020 durch den Landesbetrieb Mobilität Speyer beantragt worden. Insgesamt wurden 13 Träger öffentlicher Belange (Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen) beteiligt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben 29 Private zu dem Vorhaben Stellung genommen.

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